Ein grauer Taschenrechner mit schwarzen, weißen, lilafarbenen und roten Tasten, auf einem hellgelben Hintergrund.

Verfahrensdokumentation GoBD einführen

Die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Buchführung haben sich in den letzten Jahren deutlich verschärft. Mit den GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form) stellt die Finanzverwaltung klare Anforderungen an die Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit von Prozessen und Daten.

Unternehmen sind verpflichtet, ihre steuerlich relevanten Abläufe so zu dokumentieren, dass ein sachverständiger Dritter diese jederzeit verstehen und prüfen kann.

In der Praxis bedeutet das:
Eine aktuelle und vollständige Verfahrensdokumentation ist keine Option – sondern eine zwingende Voraussetzung für steuerliche Ordnungsmäßigkeit.

Fehlt diese oder ist sie unzureichend, drohen:

  • Hinzuschätzungen im Rahmen von Betriebsprüfungen

  • formelle Mängel in der Buchführung

  • erhebliche Diskussionen mit der Finanzverwaltung

Kurz gesagt:
Ohne Verfahrensdokumentation ist auch eine inhaltlich korrekte Buchführung angreifbar.

„If you think compliance is expensive, try non-compliance.“

– Paul McNulty

Unsere
Vorgehensweise

Wir erstellen Verfahrensdokumentationen nicht als theoretische Beschreibung – sondern auf Basis Ihrer tatsächlich gelebten Prozesse.

Unser Fokus:

  • vollständige Abbildung aller steuerlich relevanten Abläufe

  • klare Darstellung von Systemen, Schnittstellen und Datenflüssen

  • Integration von Verantwortlichkeiten und Kontrollen

  • Verknüpfung mit bestehenden Prozessen und Systemen

Ziel ist eine Dokumentation, die:

  • den Anforderungen der Finanzverwaltung entspricht

  • im Prüfungsfall Bestand hat

  • und im Unternehmen tatsächlich verstanden wird.

Arbeiten Sie mit uns

Mann trägt blaue Hemd, braune Hose, trägt Armbanduhr und steht vor einer rostfarbenen Wand, lächelt.