ESG-Reporting einführen
Nachhaltigkeit ist von der freiwilligen Kür zur betrieblichen Anforderung geworden. Doch während große Unternehmen gesetzlich zur Berichterstattung verpflichtet sind, geraten mittelständische Unternehmen zunehmend auf einem anderen Weg unter Druck: Banken fragen ESG-Kennzahlen für die Kreditvergabe ab, Großkunden fordern Nachhaltigkeitsdaten entlang der Lieferkette, und Investoren erwarten belastbare Angaben.
Viele Unternehmen stehen damit vor denselben Hürden:
Unklarheit, ob und in welchem Umfang sie überhaupt betroffen sind
verstreute, nicht vergleichbare Daten ohne einheitliche Erfassung
fehlende Methodik für die Bewertung wesentlicher Themen
hoher manueller Aufwand und fehlende Prüfbarkeit der Angaben
Der regulatorische Rahmen ist aktuell in Bewegung. Die EU hat mit dem Omnibus-Verfahren die direkte CSRD-Pflicht auf große Unternehmen konzentriert – zugleich aber einen freiwilligen Standard für den Mittelstand (VSME) geschaffen. Für viele Unternehmen lautet die Frage daher nicht mehr „ob”, sondern „in welcher Tiefe” sie berichten.
Wir führen ESG-Reporting strukturiert ein – ob gesetzlich verpflichtend oder freiwillig zur Erfüllung von Markt-, Kunden- und Finanzierungsanforderungen. Von der Wesentlichkeitsanalyse bis zum belastbaren Berichtsprozess.
Kurz gesagt:
Wer ESG frühzeitig strukturiert, erfüllt nicht nur Anforderungen – sondern verschafft sich Zugang zu Kapital, Aufträgen und dem Vertrauen seiner Partner.
„Nachhaltigkeit ist kein Kostenfaktor, sondern eine Investition in die Zukunftsfähigkeit.“
Unsere
Vorgehensweise
Unser Anspruch:
Als zertifiziert ESG Implementation Manager führen wir ESG-Reporting entlang anerkannter Rahmenwerke ein – von den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) bis zum freiwilligen VSME-Standard für den Mittelstand. Dabei verbinden wir methodische Sorgfalt mit pragmatischer Umsetzung und richten die Berichterstattung an dem aus, was Ihr Unternehmen tatsächlich braucht.
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Zu Beginn klären wir, ob und in welchem Umfang Ihr Unternehmen berichten muss oder will. Gesetzliche Pflicht, Kunden- und Finanzierungsanforderungen oder freiwillige Berichterstattung. Daraus leiten wir das passende Rahmenwerk und einen realistischen Berichtsumfang ab.
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Wir ermitteln systematisch, welche Nachhaltigkeitsthemen für Ihr Unternehmen bedeutsam sind. Wir arbeiten nach dem Prinzip der Prinzip der doppelten Wesentlichkeit: Wirkung des Unternehmens auf Umwelt und Gesellschaft sowie finanzielle Auswirkungen auf das Unternehmen. So wird der Bericht auf das Wesentliche fokussiert.
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Für die wesentlichen Themen legen wir die erforderlichen Kennzahlen und Datenquellen fest. Wir prüfen, welche Daten bereits vorliegen, wo Lücken bestehen und wie sich die Erhebung mit vertretbarem Aufwand organisieren lässt.
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Wir etablieren klare Prozesse und Verantwortlichkeiten für die Datenerfassung – von der Quelle bis zur Kennzahl. So entsteht eine wiederholbare, nachvollziehbare Grundlage statt einmaliger Sammelaktionen.
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Wir strukturieren die Berichterstattung und binden sie, da wo es sinnvoll ist, in eine toolgestützte Lösung ein. Das reduziert manuellen Aufwand, macht Daten konsistent und hält das Reporting langfristig aktuell und kollaborativ nutzbar.
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Wir Erstellen den Bericht und verknüpfen die ESG-Kennzahlen mit der Unternehmenssteuerung. So wird aus der Berichtspflicht ein Steuerungsinstrument, das auch intern Mehrwert schafft.
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Wir bereiten die Berichterstattung so auf, dass sie einer externen prüferischen Durchsicht standhält, und dokumentieren Annahmen und Datenherkunft nachvollziehbar. Die eigentliche Prüfung bzw. das Testat erfolgt durch einen externen Prüfer.
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